Sind Sie am Arbeitsplatz auf mögliche Verstöße gestoßen?
Ngen ist sich der Bedeutung ethischer und gesetzeskonformer Geschäftspraktiken bewusst und ermutigt Sie, festgestellte Verstöße über den internen Berichtsweg zu melden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Meldungen effektiv bearbeitet und Fehler und Verstöße umgehend behoben werden.
Sie können Verstöße gegen alle Vorschriften melden, die Sie in Ihrem Arbeitsumfeld festgestellt haben. Die Meldungen müssen spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Verstoßes eingereicht werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Bericht an:
- Eine detaillierte Beschreibung des Verstoßes;
- Informationen über den Zuwiderhandelnden;
- ob der Verstoß andauert oder, falls er beendet wurde, wann er beendet wurde;
- Umstände, die darauf hindeuten, dass der Hinweisgeber die Informationen in seinem Arbeitsumfeld erhalten hat;
- Ihre Kontaktinformationen (optional);
- Kontaktangaben zu etwaigen Vermittlern: Personen, die den Hinweisgeber bei der Meldung unterstützen und deren Unterstützung vertraulich behandelt werden sollte, insbesondere wenn sie aufgrund ihrer Verbindung zum Hinweisgeber mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen müssen;
- Kontaktdaten von Personen, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen: Personen, die aufgrund ihrer Verbindung zum Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen am Arbeitsplatz erlitten haben oder erleiden könnten, wie Kollegen oder Verwandte, sowie juristische Personen, die dem Hinweisgeber gehören oder mit ihm verbunden sind;
- Alle Beweise und Zeugen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Verstoß.
Speichern Sie nach dem Absenden Ihres Berichts den Code, der zum Zeitpunkt des Absendens angezeigt wird. Mit diesem Code können Sie über die Schaltfläche "Status einer Meldung prüfen" auf Ihre Meldung zugreifen. Eine vertrauenswürdige Person kann sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen zu erhalten, falls dies für die Untersuchung erforderlich ist. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung und eine Mitteilung über die Untersuchungsergebnisse.
Wenn Sie eine anonyme Meldung einreichen, wird Ihre Identität niemandem innerhalb des Unternehmens bekannt gegeben, auch nicht der Vertrauensperson, die die Meldung bearbeitet.
Die Einreichung einer Meldung verstößt nicht gegen Vertraulichkeitsbeschränkungen oder -verbote und zieht keine Haftung nach sich, sofern Sie nicht wissentlich falsche Informationen eingereicht oder öffentlich gemacht haben und berechtigte Gründe zu der Annahme hatten, dass die Meldung oder öffentliche Bekanntgabe notwendig war, um einen Verstoß aufzudecken.
Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Meldung werden Sie darüber informiert, ob Ihre Meldung bearbeitet wird.
Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Berichts werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert.